Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang

Manchmal ist es notwendig, dass Eltern ihre Kinder nur beaufsichtigt sehen können.

In solchen Situationen führt „Leuchtfeuer – ambulante Jugendhilfen und Beratung“ erforderliche und sensibel der Situation betreffende Settings durch, damit Mutter/Vater und Kind(er) eine möglichst unbeschwerte Zeit gemeinsam verbringen können. Es wird den Eltern mit dem Grundgedanken „Alle Eltern lieben ihre Kinder!“ begegnet. Die begleiteten Umgänge finden der Situation angemessen und in geschützter Atmosphäre statt. Bei Bedarf ist „Leuchtfeuer – Ambulante Jugendhilfen und Beratung“ gerne behilflich, eine passende Location für die Durchführung der Umgänge zu finden.

Rechtliche Grundlage der Hilfe ist § 18 SGB VIII.

Ziele des Begleiteten Umgangs

Begleiteter Umgang soll in schwierigen Familiensituationen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, ihr gesetzlich verankertes Recht auf eine Beziehung zu beiden Eltern bzw. anderen wichtigen Bezugspersonen auch nach der Trennung des Kindes von ihnen wahrzunehmen. Dabei sind Bedingungen zu schaffen, die positive Erfahrungen und Interaktionen zwischen Kind und Umgangsberechtigten ermöglichen. Dazu gehört, dass der Begleitete Umgang in einer möglichst spannungsarmen Situation stattfindet. Die Gestaltung muss sich vor allem an den Bedürfnissen und Möglichkeiten des Kindes orientieren, aber auch die Möglichkeiten der beteiligten Erwachsenen berücksichtigen..

Für die Gestaltung des Begleiteten Umgangs zwischen Eltern und Kind gelten folgende wichtige Aspekte:

Ein Begleiteter Ungang kommt in folgenden Situationen in Betracht:

Die Bandbreite der Gründe für einen begleiteten Umgang ist weit gespannt,
Leuchtfeuer möchte in dieser Situation für alle Beteiligten die bestmögliche Lösung gestalten.

Wir benötigen pro Tag 4 Umarmungen zum Überleben. Wir benötigen pro Tag 8 Umarmungen zum Leben. Wir benötigen pro Tag 12 Umarmungen zum Wachstum.

Virginia Satir